Stadtumbaugebiete

Auf der Grundlage der Bestandsanalyse und den Ergebnissen der Arbeitsgruppen wurden die drei Kernorte als stadtumbaurelevante “Entwicklungsorte” definiert. Für die Auswahl, Festlegung und Abgrenzung der in den Entwicklungsorten liegenden Handlungsräume wurde folgende Handlungs-Kriterien oder -Charakteristiken zugrunde gelegt:


1. Das Gebiet hat eine besondere Bedeutung hinsichtlich Image oder Identifikation für den Ort oder für den gesamten Zweckverband und muss vor einer möglichen negativen Entwicklung bewahrt werden.
2. Es bestehen erhebliche Missstände durch vorhandenen oder in naher Zukunft zu erwartenden Leerstand von Wohn- und/oder Gewerbe-/Einzelhandelsbauten aufgrund des wirtschaftlichen oder demografischen Wandels .
3. Der öffentliche Raum ist in seiner Funktion geschwächt oder es gibt in dem Gebiet erhebliche städtebauliche Gestaltungsmängel.
4. Durch Aufgabe (noch) vorhandener militärischer, gewerblicher oder industrieller Nutzungen droht ein Standort brach zu fallen.
5. Das Gebiet weist Entwicklungspotenziale aufgrund brachliegender oder untergenutzter Flächen auf.
6. Es gibt in dem Handlungsraum Ansatzpunkte oder bereits vorhandene Akteure, die eine neue positive Entwicklung anstoßen können.

Folgende Untersuchungsgebiete wurden zur Ableitung von Handlungsräumen und Überprüfung der Stadtumbaurelevanz zunächst begutachtet:

Sontra
Husarenpark
Bereich Bahnhof/Breitwiese/Große Au


Herleshausen
Bahnhofsumfeld

Ortsmitte / Bereich Schule


Nentershausen

Ortsmitte

Bergarbeitersiedlung

 


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