Interkommunales Konzept für Barrierefreiheit

Aktueller Projektstand Juni 2008

Eine der Auswirkungen des demografischen Wandels bildet sich in einem quantitativen Umbau der Alterspyramide ab und führt mittel- bis langfristig zu geänderten Anforderungen für die Benutzbarkeit des öffentlichen Raumes. Dies betrifft auch, aber nicht nur die Zielgruppe älterer Menschen des dritten und vierten Lebensabschnittes, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen den öffentlichen Raum nur mit größeren Schwierigkeiten benutzen können. Der öffentliche Raum mit öffentlichen Gebäuden, Straßen und Wegen, Parks und Friedhöfen sollte vielmehr von allen Menschen gleichermaßen genutzt werden können. Es geht also nicht um die Fokussierung des Themas auf eine spezielle Zielgruppe mit einem klar umgrenzten Anforderungsprofil, sondern um die Sensibilisierung und Beseitigung von Barrieren, die neben älteren Menschen auch Gehbehinderten, Blinden oder Sehbehinderten, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit temporären Verletzungen etc. Probleme bereiten können.

Momentan ist die Schaffung von Barrierefreiheit ein Pluspunkt für die Vermarktung der eigenen Kommune oder Einrichtung; in einigen Jahren kann der Pluspunkt schon Standard sein. Es geht dabei weniger um flächendeckende, sofort umzusetzende Maßnahmen, die die Kommunen finanziell und organisatorisch überfordern würden. Wichtig ist vielmehr ein Konzept, das zunächst städtebaulich nachvollziehbare Gebiete festlegt, in denen die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden sollen. Im Verbandsgebiet des InKomZ ist aufgrund der kleinteiligen Ortsstrukturen und der Topografie keine flächendeckende Gebietskulisse sinnvoll, die alle Ortsteile abdeckt. Stattdessen sind bei der Auswahl der Gebietskulisse folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Mindestmaß infrastruktureller Angebote, die eine Grundversorgung im Ort ermöglichen
  • Vorhandensein von größeren Pflegeeinrichtungen, die eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes sinnvoll nutzen
  • Fokussierung auf die Ortskerne und für die Versorgung oder Lebensqualität notwendige Teilbereiche außerhalb des Ortskerns (z.B. Lebensmittelmarkt, ÖPNV-Warteplatz, Friedhof)
  • Einbeziehung öffentlicher Gebäude und solcher, die zur Deckung von Grundversorgung und Lebensqualität von Bedeutung sind


Legt man diese Kriterien für die Auswahl der Gebietskulisse zugrunde, sind neben dem Stadtzentrum von Sontra die Ortsteile Wichmannshausen und Ulfen zu untersuchen; zum Ortszentrum Nentershausen sollte noch Weißenhasel bearbeitet werden; neben der Herleshäuser Ortsmitte ist der Ortsteil Wommen relevant.




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